Grundsteuer steigt in Havelberg
Stadträte in Havelberg müssen bald entscheiden: Einheitliche oder differenzierte Hebesätze?
Die neue Grundsteuer sorgt für Ärger. So oder so.
Die Entscheidung ist schwierig, aber dringend notwendig: Wie hoch soll künftig die Grundsteuer B in Havelberg ausfallen, damit der städtische Haushalt für 2025 wie geplant eingehalten werden kann? Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 2.6. intensiv über mögliche Varianten diskutiert.
Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, die Anfang 2025 in Kraft trat. Da zum Jahreswechsel noch nicht alle Grundstücksbewertungen und Messbeträge vorlagen, konnte die Grundsteuer zunächst nicht neu berechnet werden. Deshalb hatte der Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung vorsorglich beschlossen, den bisherigen Hebesatz von 450 Prozentpunkten vorerst beizubehalten.
Nun aber drängt die Zeit: Bis spätestens 30. Juni muss der Stadtrat einen neuen Satz beschließen, um das Einnahmeniveau des Vorjahres zu halten.
Zwei Varianten zur Auswahl
- Einheitlicher Hebesatz für alle Grundstücke
- Differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
Ziel ist eine sogenannte Aufkommensneutralität, also Einnahmen in etwa gleicher Höhe wie vor der Reform – konkret sind im Haushalt 2025 rund 752.400 Euro eingeplant. Würde der alte Satz von 450 Prozentpunkten beibehalten, fehlten etwa 170.400 Euro in der Stadtkasse.
So ganz aufkommensneutral ist die Summe nicht, wenn man den damaligen Ausgangswert von 2018 ist nimmt. Aber was ist in den letzten 7 Jahren nicht teurer geworden?
Kämmerer Philipp Morgenroth stellte beide Vorschläge vor. Aus Verwaltungssicht wird die einheitliche Lösung bevorzugt, da sie rechtssicherer sei. Doch beide Varianten haben Vor- und Nachteile:
Bei der differenzierten Variante:
- 515 % für Wohngrundstücke → ca. 511.900 Euro
- 807 % für Nichtwohngrundstücke → ca. 241.500 Euro
- Gesamteinnahmen: rund 753.400 Euro
Bei der einheitlichen Variante:
- Einheitlicher Hebesatz: 582 %
- Wohngrundstücke → 578.500 Euro
- Nichtwohngrundstücke → 174.170 Euro
- Gesamteinnahmen: rund 752.670 Euro
Gedankenaustausch im Ausschuss
Die Fragen und Gedanken der Stadträte zeigten, wie emotional und vielschichtig das Thema ist. Bürgermeister Mathias Bölt (parteilos) gab zu, selbst unentschieden zu sein. Aus Gesprächen mit anderen Bürgermeistern wisse er, dass viele Kommunen unterschiedliche Wege gehen.
Ein Kritikpunkt: Die neuen Bewertungen des Finanzamts können stark variieren – sogar bei ähnlichen Grundstücken in derselben Stadt. Das macht die Berechnung für Bürger schwer nachvollziehbar.
Sven Hetke (Bürgerliche Mitte) warnte davor, gerade Menschen mit selbstfinanzierten Eigenheimen stärker zu belasten. Auch Martin Schröder (Linke/Stadt-Land) sprach sich gegen pauschale rechtliche Bedenken bei der differenzierten Variante aus. Sebastian Heldt (AfD) wünschte mehr Aufklärung darüber, wie viele Wohn- und Nichtwohngrundstücke es in der Einheitsgemeinde gibt.
Entscheidung steht bevor
Die endgültige Entscheidung soll am 18. Juni in der Stadtratssitzung fallen. Bis dahin müssen noch offene Fragen geklärt werden, unter anderem: Wie genau werden Nichtwohngrundstücke definiert?
Grundsteuer A und Gewerbesteuer?
Unverändert bleiben vorerst die Grundsteuer A (gilt für landwirtschaftliche Grundstücke) und die Gewerbesteuer – beide weiterhin bei 390 Prozentpunkten. Hier liegt Havelberg im Landesdurchschnitt.
Eine Absenkung, um aus steuerpolitischer Sicht attraktiver werden, ist kaum vorstellbar, weil man finanzielle Ausgleichszahlung höherer Distanzen bekommt und deswegen nicht wettbewerbsfähiger sein darf als der Landesschnitt.
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PS: Zum Hintergrundverständnis wichtig: Das Finanzamt legt einen steuerlichen Wert eines Grundstücks fest. Die Stadt den Hebesatz für die jeweilige Grundstücksart. Aus beiden zusammen wird die zuzahlende Grundsteuer berechnet.
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